Nachgründungsqualifizierung

Das Vorhaben "Begleitende Qualifizierung in der Vor- und Nachgründungsphase im Landkreis Mansfeld-Südharz" im Rahmen der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Unternehmensgründungen im Zeitraum vom 01.04.2024 bis 30.06.2025 wird gefördert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus und des Landes Sachsen-Anhalt.
Budget des Vorhabens: 216.189,41 EUR
davon Förderbetrag: 203.728,39 EUR
Kurzbeschreibung:
Das Projekt "Begleitende Qualifizierung in der Vor- und Nachgründungsphase im Landkreis Mansfeld-Südharz" unterstützt Gründungswillige sowie Selbständige im Landkreis Mansfeld-Südharz, ihr Unternehmen zu gründen bzw. nachhaltig am Markt zu etablieren.
Sie sind bereits selbständig?
Als Projektträgerin der Richtlinie ego.-Wissen bieten wir Ihnen Nachgründungsqualifizierungkurse* an. Ein Kurs umfasst 200 Unterrichtsstunden, die Teilnahme ist für Sie kostenfrei!
Für Ihre Teilnahme erhalten Sie eine Hilfe zur Existenzgründung in einer Höhe von bis zu 110 EUR pro Unterrichtstag. Die Höhe der Zuwendung ist auf maximal 2.750 EUR je Unternehmerin bzw. Unternehmer begrenzt.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Nachgründungsqualifizierung:
- Ihr Unternehmenssitz befindet sich in Sachsen-Anhalt.
- Ihre Selbständigkeit besteht im Haupterwerb.
- Ihre Gründung liegt nicht länger als 5 Jahre zurück.
Wir qualifizieren Sie in folgenden Themenblöcken:
- Buchhaltung / Rechnungswesen
- Recht
- Soft Skills
- Personal
- Geschäftsvorgänge
- Steuern
- EDV
- Büroorganisation
- Versicherungen
- Marketing
Alle notwendigen Voraussetzungen klären wir gern in einem persönlichen Gespräch.
Innovations- und Gründerzentrum im Landkreis Harz GmbH
Herr Frank Klimaszewsky
Mobil: 0151 74513795
E-Mail: Frank.Klimaszewsky@igz-wr.de
* Finanzierung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF+) und des Landes Sachsen-Anhalt