Qualifizierung während der Selbständigkeit
Das Vorhaben "Begleitende Qualifizierung in der Vor- und Nachgründungsphase" im Rahmen der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Unternehmensgründungen im Zeitraum vom 01.10.2024 bis 30.11.2026 wird gefördert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus und des Landes Sachsen-Anhalt.
Budget des Vorhabens: 1.137.951,47 EUR
davon Förderbetrag: 1.085.818,08 EUR
Kurzbeschreibung:
Das Projekt "Begleitende Qualifizierung in der Vor- und Nachgründungsphase" unterstützt Gründungswillige sowie Selbständige im Landkreis Harz, ihr Unternehmen zu gründen bzw. nachhaltig am Markt zu etablieren.
Sie sind bereits selbständig?
Als Projektträgerin der Richtlinie ego.-Wissen bieten wir Ihnen Nachgründungsqualifizierungkurse* an. Ein Kurs umfasst 200 Unterrichtsstunden, die Teilnahme ist für Sie kostenfrei!
Für Ihre Teilnahme erhalten Sie eine Hilfe zur Existenzgründung in einer Höhe von bis zu 110 EUR pro Unterrichtstag. Die Höhe der Zuwendung ist auf maximal 2.750 EUR je Unternehmerin bzw. Unternehmer begrenzt.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Nachgründungsqualifizierung:
- Ihr Unternehmenssitz befindet sich in Sachsen-Anhalt.
- Ihre Selbständigkeit besteht im Haupterwerb.
- Ihre Gründung liegt nicht länger als 5 Jahre zurück.
Wir qualifizieren Sie in folgenden Themenblöcken:
- Buchhaltung / Rechnungswesen
- Recht
- Soft Skills
- Personal
- Geschäftsvorgänge
- Steuern
- EDV
- Büroorganisation
- Versicherungen
- Marketing
Unsere Kurse starten (voraussichtlich) an folgenden Terminen:
ab 16.12.2024 (Kurstag immer montags)
Alle notwendigen Voraussetzungen klären wir gern in einem persönlichen Gespräch.
Innovations- und Gründerzentrum im Landkreis Harz GmbH
Frau Annett Hotopp
Dornbergsweg 2
38855 Wernigerode
Telefon: 0 39 43 / 93 56 01
E-Mail: Annett.Hotopp@igz-wr.de
* Finanzierung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF+) und des Landes Sachsen-Anhalt, des Landkreises Harz und der Stadt Wernigerode